ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Lanz Tennis Academy

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Lanz Tennis Academy GmbH
Timo Lanz
Langenbruckstrasse 12
4614 Hägendorf
079 923 12 18
info@lanztennisacademy.ch
www.lanztennisacademy.ch


Allgemeines
Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, welche mit der Lanz Tennis Academy GmbH abgeschlossen werden. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschliesslich auf Grund und unter Geltung dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden erkennt die Lanz Tennis Academy GmbH nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf Grund des besseren Leseflusses wird auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.


Anmeldung / Vertragsabschluss / Haftung
Anmeldungen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag mit der Lanz Tennis Academy GmbH kommt nach Eingang der Anmeldung und der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung zustande.
Die Teilnehmenden trainieren auf eigene Verantwortung bei der Lanz Tennis Academy GmbH. Für Unfälle während den Trainings von der Lanz Tennis Academy GmbH wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Es besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl, Verlust und Beschädigung von Effekten und persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden.


Angebote Tennisschule / Tennisshop
Unser Leistungsangebot umfasst das Erteilen von Privatlektionen, Gruppenkursen (inkl. Tenniscamps, Tennisferien und Ferienkurse) und den Verkauf von Shop Artikeln. Die Privatlektionen und Gruppenkurse erstrecken sich jeweils über die Sommer- (Mai bis Oktober) bzw. Wintersaison (Oktober bis April) und bestehen aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Während den Schulferien finden grundsätzlich keine Trainings statt. Ausser wenn vom Kunden Trainings gewünscht sind und ein Trainer verfügbar ist, werden Trainings durchgeführt. An den Feiertagen, welche für die Schulen des Kanton Solothurn gelten, finden keine Trainings statt. Dies gilt in der Regel für Brückentage (z.B. Freitag nach Auffahrt), an diesen Tagen findet das Training nach Absprache statt. Die Gruppengrössen variieren von mindestens zwei bis 5 Teilnehmenden auf einem Platz und bis maximal acht Teilnehmenden auf zwei Plätzen. Grössere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände (Feriencamps, Juniorenwochen oder vergleichbare Angebote) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Bei Unterbestand eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.


Aufsicht bei Kindern und Jugendlichen
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer der Trainingseinheit. Sie beginnt bei der Begrüssung auf dem Tennisplatz und endet bei der Verabschiedung auf dem Tennisplatz. Wir übernehmen vor und nach den Trainingseinheiten keine Aufsichtspflichten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, ihre Kinder / Jugendlichen pünktlich zur Trainingseinheit zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich (z.B. Tennisanlage, Tennishalle) nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Lanz Tennis Academy GmbH übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind / Jugendlicher den Trainingsbereich verlässt.


Ausschluss vom Training
Die Lanz Tennis Academy GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall Kursteilnehmende aus einer Gruppe auszuschliessen, wenn diese trotz Ermahnung den Ablauf des Trainings stören und den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten. Eltern / Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind / Jugendlicher in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.


Ausgefallene Gruppen- und Privatlektionen
Im Rahmen von Gruppenkursen besteht seitens der Kursteilnehmenden grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten von versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten. Hingegen kann nach Absprache mit dem Trainer eine passende Ersatzperson am Kurs teilnehmen. Unfall, Verletzungen oder Krankheiten bis 5 Wochen entbinden nicht von der Erstattungspflicht der Kurskosten. Längere krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderungen berechtigen zur anteilmässigen Gutschrift ab der 6. Woche, sofern dies der Lanz Tennis Academy GmbH schriftlich innerhalb von 7 Tagen gemeldet wurde. Der Betrag wird bei der darauffolgenden Rechnung abgezogen. Sofern ein Trainer der Lanz Tennis Academy GmbH durch Krankheit, Unfall, Fort- oder Weiterbildung und Urlaub nicht im Stande ist, die Trainingseinheit zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Tennislehrer diese übernehmen. Privatlektionen müssen seitens der Kunden spätestens 24 Stunden vor der Trainingseinheit abgesagt werden. Anderenfalls werden die zu spät abgesagten Trainingseinheiten verrechnet. Es besteht seitens der Kunden keinen Anspruch auf die Nachholung der versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheit.


Regelung bei Tenniscamps für Kinder und Erwachsene
Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor dem Start des Tenniscamps wird eine Umtriebsentschädigung für die organisatorischen Aufwände von CHF 50.- verrechnet. Nach dieser Frist sowie ab Beginn eines Tenniscamps besteht bei versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten kein Anspruch auf Nachholung oder anteilsmässige Rückerstattung der Campkosten. Zu beachten ist, dass die Teilnehmerzahl immer beschränkt und oft sogar stark limitiert auf wenige Plätze ist.


Trainingskosten / Shop Preise / Annulation von Kursen
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Lanz Tennis Academy GmbH im Bereich Tennisschule und Tennisshop, sind teilweise auf unserer Homepage ersichtlich oder können jederzeit angefragt werden. Annulationen müssen spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Es wird eine Annulationsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Abmeldungen nach Kursbeginn berechtigen nur zur anteilsmässigen Rückerstattung, ausser wenn eine passende Ersatzperson vermittelt wird, welche die restlichen Lektionen bezahlt. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung oder Annulation.


Zahlungsweise / Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Die Kurskosten für Gruppenkurse werden für den gesamten Unterrichtsblock (Sommer- bzw. Wintersaison) im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage. Die Abrechnung der Kurskosten für Privatlektionen und Zusatztrainings erfolgen monatlich. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach dieser Zahlungsfrist, belasten wir (auch ohne Zahlungserinnerung) eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung. Es werden maximal 2 Mahnungen gesendet, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.


Datenverwaltung / Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainings sind wir befugt, ihre Daten aufzubewahren. Fotos der Trainingsteilnehmern können in der Bildgalerie auf der Homepage der Lanz Tennis Academy GmbH veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.


Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Gericht Solothurn wird als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Diese vorliegende AGB können von der Lanz Tennis Academy GmbH jederzeit aktualisiert und abgeändert werden.

Hägendorf, im Oktober 2025


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